Rehasport

§64 SGB IX

Rehasport

§64 SGB IX

Warum Rehasport?
… und wie kann ich Rehasport anbieten?

Der Arzt empfiehlt den Rehasport und verordnet diesen auf einem dafür vorgesehenem rosa Formular. (Muster 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ auch bei uns erhältlich.) Der Patient schickt das fertig ausgefüllte und von ihm unterzeichnete Formular an die Krankenkasse und erhält nach wenigen Tagen dieses genehmigt zurück. Der Patient kommt mit dem ausgefüllten und genehmigten Formular in DEINE Einrichtung.

Vorteile der Rehasport:

  • Risikofaktoren reduzieren,
  • Krankheiten verhüten,
  • die Lebensqualität erhöhen,
  • Arbeitsunfähigkeit vermeiden,
  • eine Frühverrentung aus gesundheitlichen Gründen verhindern,
  • das Leben verlängern.  
 

Gerade die sogenannten Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus Typ 2 (Zuckerkrankheit) oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen (zum Beispiel Herzinfarkt) können in vielen Fällen durch einen gesundheitsbewussten Lebensstil vermieden, zumindest aber positiv beeinflusst werden. Wer regelmäßig etwas für seine Gesundheit tut, fühlt sich körperlich und auch geistig wohler.

Unsere Kurskonzepte sind dabei speziell auf die Anforderungen von Physiotherapie- sowie gesundheitsorientierten Fitnesseinrichtungen ausgelegt. Die Beweglichkeitskurse beinhalten explizit ein Training an flexx bzw. MR-DUO Geräten, die Kraftkurse an EGYM  Gertäten. Andere Geräte sind selbstverständlich implementierbar.

Hier werden unsere Konzepte eingesetzt: